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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsschluss
Bestellungen des Kunden stellen lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Auch alle Angebote unsererseits sind bis zur Auftragsannahme freibleibend. Die Annahme eines Auftrages erfolgt durch eine Auftragsbestätigung oder Lieferung und Leistung. Weicht ein Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag erst mit unserer Bestätigung zustande.

2. Lieferverzögerung
Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, ungünstige Witterung oder unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines Lieferanten verzögert, so verlängert sich eine vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten.
Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, weitere Verzögerungskosten bleiben vorbehalten.

3. Abschlagszahlungen
Sofern kein individueller Zahlungsplan vereinbart wurde, können für Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen Abschlagszahlungen gefordert werden.

4. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, diese pfleglich zu behandeln.

5. Weiterveräußerung, Pfändung
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für den Fall einer Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber die daraus entstehenden Forderungen an uns ab.

6. Einbau in Grundstücke
Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände in ein Grundstück des Auftraggebers eingebaut, tritt der Auftraggeber bereits jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen an uns ab.

7. Verarbeitung
Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände mit anderen Gegenständen steht uns Miteigentum an der neuen Sache zu, entsprechend dem Rechnungswert der Vorbehaltsgegenstände im Verhältnis zu den anderen Gegenständen.

8. Verbraucherstreitbeilegung
Wir beteiligen uns nicht an einem Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

9. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Sofern beide Vertragsparteien Kaufleute sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand Neuss.

Stand: Januar 2025
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